Und schon wieder schießt sich das Bundesverfassungsgericht ein:
Und das Original beim Bundesverfassungsgericht.
Dieses mal hat es eine einstweilige Verfügung erlassen, die die Vorratsdatenspeicherung quasi lahmlegt. Die Daten werden zwar erfasst, sind aber nur sehr eingeschränkt zu nutzen.
Zur Prävention (genau das wollte Schäuble eigentlich) dürfen sie gar nicht genutzt werden.